Ihr Weg zur Forschungszulage

Seit Anfang 2021 kann in Deutschland die Forschungszulage (FZ) beantragt werden. Die Bundesregierung will gezielte Anreize setzen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Dabei hat sie sich Programme aus dem europäischen Umfeld zum Vorbild genommen – wie etwa die österreichische Forschungsprämie, die es bereits seit 2012 für Unternehmen jeder Größe gibt. 

Achtung: Im Gegensatz zu Österreich werden nur die tatsächlichen F&E-Personalaufwendungen gefördert. Aufwendungen für Anlagen, Maschinen und sonstige Sachmittel sind nicht förderfähig. 

Um in den Genuss der Steuergutschrift zu kommen, müssen die F&E-Vorhaben den Anforderungen des Forschungszulagengesetzes entsprechen. Um Ihnen den Ablauf zu erleichtern, veröffentlichen wir hier und in unserem Newsletter Wissenswertes rund um die Forschungszulage. 

Wir bearbeiten seit 2012 mit großem Erfolg Anträge zur österreichischen Forschungsprämie – mehr als 200 genehmigte Projekte geben uns dabei Recht. Nun nehmen wir auch die Forschungszulage in unser Leistungsspektrum auf.